• Amtsblatt Nummer: 02/2011

In seiner Januar-Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung, die demnächst von der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, der unsere Gemeinde angehört, erlassen wird. Darin sind Regelungen zum Beispiel für die Nutzung öffentlicher Straßen und Anlagen, zur Tierhaltung, zu ruhestörendem Lärm oder Anpflanzungen enthalten. Die Verordnung beinhaltet unter anderem ein Verbot, die Straßen mit Papier, Obstresten und anderen Abfällen zu verunreinigen. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen wie Denkmäler, Brücken, Bänke, Brunnen oder Wartehäuschen an Bushaltestellen dürfen weder beklebt noch bemalt oder besprüht werden. Der Paragraf 10 regelt Bestimmungen zur Fäkalien-, Dung- und Klärschlammabfuhr. Diese Stoffe dürfen nur in geschlossenen Behältern transportiert werden oder müssen vollständig beim Transport abgedeckt sein, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Gülle, Jauche oder Mist müssen noch am Tag der Ausbringung eingepflügt werden. Spielplätze wie der von den Kirchbergzwergen dürfen nur von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren und deren Aufsichtspersonen benutzt werden. Hunde sind laut dieser Verordnung so zu halten oder zu führen, dass andere Tiere oder Sachen nicht gefährdet bzw. Personen nicht belästigt werden. Der Hundeführer muss jederzeit in der Lage sein, das Tier sicher zu führen.

Der Abschnitt zu ruhestörendem Lärm gibt Hinweise zur Abendund Nachtruhe. Zum Beispiel dürfen Radios und andere Wiedergabegeräte oder Musikinstrumente nur so laut gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.

Die Verordnung wird im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft veröffentlicht. Weitergehende Informationen gibt auch der Bürgermeister während seiner Sprechstunde, die jeden Montag erfolgt.