• Amtsblatt Nummer: 08/2016

Bürgermeister Jürgen Hieber ist auf der Gemeinderatssitzung Ende Juni auf seine sechste Amtszeit vereidigt worden. Er war bei der Wahl am 5. Juni als einziger Kandidat für das Amt angetreten und hatte 98,5 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Den Diensteid leistete der 72jährige auf der jüngsten Gemeinderatssitzung in Vertretung für den „Alterspräsidenten“, Lothar Kroll, gegenüber Ratsmitglied Helga Borchert. Er versicherte, das Grundgesetz der Bundesrepublik, die Verfassung des Freistaates sowie alle geltenden Gesetze zu wahren und seine Amtspflichten gewissenhaft und unparteilich zu erfüllen.

Hieber ist seit 1990 Bürgermeister in Riethnordhausen. So hohe Zustimmungswerte wie bei der jüngsten Wahl sind für ihn nicht selten. 2004 erhielt er sogar über 99 Prozent der Stimmen.

Die Bürger brachten ihm erneut das Vertrauen entgegen, weil sich der Ort unter seiner Führung nach der Wende in jeder Hinsicht gut entwickelt hat. Vor allem im finanziellen Bereich ist eine gute Arbeit geleistet worden. Die Gemeinde hat keine Schulden und kann im Notfall auf ein sattes Finanzpolster zurückgreifen.

Mit einer Enthaltung haben die Abgeordneten beschlossen, eine noch offene Umlage des Abwasserzweckverbandes „Finne“ aus dem Jahr 20.000 in Höhe von rund 61.000 Euro zurückzuzahlen. Diese außerplanmäßige Ausgabe muss aus Mitteln der allgemeinen Rücklage, wie das Guthaben der Gemeinde auf Amtsdeutsch genannt wird, erfolgen.

Debattiert wurde ein offizieller Antrag der Feuerwehr zum Kauf eines neuen leistungsfähigeren Löschfahrzeuges, das über 200.000 Euro kosten soll. Falls Fördermittel dafür genehmigt werden und nach Abzug eines Nachlasses würde die Gemeinde immer noch rund 140.000 Euro dafür ausgeben müssen. Der Rat einigte sich darauf, dass zu dem Antrag eine schriftliche Stellungnahme des Kreisbrandinspektors angefordert wird.

Danach wird die Sache nochmals auf die Tagesordnung gesetzt. Der Bürgermeister warnte vor dem unbefugten Benutzen der Sirene, die jüngst nach dem Aufstieg der 1. Fußballmannschaft in die Kreisoberliga ausgelöst wurde. In diesem Fall wird noch einmal von einer Strafe abgesehen, sagte er. Er sprach auch die Unsitte an, bei jeder unmöglichen Gelegenheit Böller oder Raketen zu zünden. Genehmigungen für ein Feuerwerk außerhalb der Silvesterzeit sind extra zu beantragen.