• Amtsblatt Nummer: 01/2017

Die acht Mitgliedsorte der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Straußfurt, zu der auch Riethnordhausen gehört, wollen sich zu einer künftigen Landgemeinde zusammenschließen. Auf der Gemeinderatssitzung im Dezember vergangenen Jahres erläuterten VG-Chefin Beatrice Bostelmann und Bürgermeister Jürgen Hieber dieses Vorhaben. Die Städte und Dörfer, die bis Ende Februar freiwillig eine Fusion eingehen, werden laut Versprechen der Landesregierung besonders wohlwollend berücksichtigt, erläuterte Bostelmann. Bis Ende April werden die Anträge im Innenministerium geprüft und entschieden. Später könne es auch sein, dass Zusammenschlüsse von oben herab verfügt werden. Im schlimmsten Fall, so der Bürgermeister, könnte Nurzen dann zu Erfurt kommen. Ein auf Verwaltungsfragen spezialisierter Rechtsanwalt wird beauftragt, den Fusionsvertrag zu formulieren.

Ein erster Entwurf sieht vor, dass die bisherigen VG-Mitglieder Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen und Wundersleben eine Landgemeinde bilden, deren neuer Name allerdings noch festgelegt werden muss. Die jetzigen Bürgermeister und Gemeinderäte werden zu Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte. Die bisherigen unterschiedlichen Hebesätze der gemeindlichen Steuern werden vereinheitlicht, so dass für Riethnordhausen leicht erhöhte Werte kommen könnten. Die Schulden und Guthaben der Mitglieder werden gegeneinander aufgerechnet. Dann verbleibende Rücklagen sollen zu einem Prozentsatz, der noch bestimmt wird, den Ortsteilen zugeschrieben werden. Vorgesehen ist unter anderem, einen gemeinsamen Bauhof zu schaffen, um Personal und Technik effizienter nutzen zu können. Dabei soll es eine Außenstelle Riethnordhausen/Haßleben geben.

Der Gemeinderat besteht darauf, dass im Vertrag ein Paragraf enthalten ist, dass sämtliche Beschlüsse zur Landgemeinde ungültig sind, wenn das vorgesehene Volksbegehren gegen die Gebietsreform erfolgreich sein sollte.

Der stellvertretende Ortsbrandmeister Carsten Rudolph stellte dem Rat noch einmal aus die aus Sicht der Feuerwehr notwendigen Erfordernisse für den Erwerb eines neuen Löschfahrzeuges vor. Eine sichere Löschwasserversorgung vor allem in höher gelegenen Ortsteile ist mit vorhandener Technik nicht möglich, erklärte er. Die Wehr schlägt deswegen vor, ein neues Fahrzeug oder mehr Pumpen anzuschaffen. Es läge in der Pflicht der Feuerwehr, den Gemeinderat auf diese Umstände hinzuweisen, sagte Rudolph.