Bestimmendes Thema der Gemeinderatssitzung Ende Oktober war der beabsichtigte Erweiterungsbau am Kindergarten von Riethnordhausen. Architekt Rainer Schultheiss aus Erfurt machte darauf aufmerksam, dass die Marktlage im Augenblick von vollen Auftragsbüchern bei den Baufirmen und Handwerkern sowie von sehr hohen Preisen gekennzeichnet ist. Nach vagen Schätzungen müsste die Gemeinde mit einer Investition von 180.000 bis 200.000 Euro für das Projekt rechnen, sagte er. Das liegt allerdings weit über dem selbstgesteckten Limit des Rates, das bei maximal 140.000 Euro liegt. Der Architekt versprach, noch einmal neu zu kalkulieren und in der Ratssitzung in diesem Monat neue Zahlen vorzulegen.
Schultheiss, der auch für die Konstruktion des Schutzdaches am Kindergarten verantwortlich zeichnete, drückte sein Bedauern aus, dass der Sonnenschutz immer noch nicht mängelfrei ist. Der bauausführende Unternehmer komme der Aufforderung nicht nach, die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Der Architekt versprach, auf seine Rechnung die undichten Lichtkuppeln austauschen zu lassen. Die Sanierung soll in kommenden Frühjahr erfolgen.
Für die vorübergehende Nutzung des Kirmes-Vereinshauses für die Kita ist noch keine Einigung in Sicht. Zuständige Baubehörden verlangen einige kleine bauliche Veränderungen, wie einen schallhemmenden textilen Fußbodenbelag oder Kantenschutz an den Türen. Sie wollen aber auch bei Erfüllung der Forderungen im Vorfeld keine Zusage auf Nutzungsänderung geben. Das könnte bedeuten, die Gemeinde investiert und eine Nutzung für die Kita wird trotzdem verweigert, ärgert sich Bürgermeister Jürgen Hieber über die Haltung der Behörden.
Für den Kindergarten hat der Rat eine neue Satzung beschlossen. Damit ist es jetzt möglich, bei Eigenbedarf der Gemeinde solchen Eltern den Platz zu kündigen, die aus Riethnordhausen weggezogen sind. Die haben dann eine Frist von sechs Monaten, sich um einen anderen Platz zu kümmern.
Einstimmig wurde die Feststellung der Jahresrechnungen für 2015,2016 und 2017 beschlossen. Ebenso die Entlastung des Bürgermeisters für diesen Zeitraum. Zuvor war erläutert worden, dass durch die Rechnungsprüfung unserer Gemeinde eine ordentliche Haushaltsführung bescheinigt wurde. Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 habe es nur kleine, nicht wesentliche Anmerkungen gegeben.