• Amtsblatt Nummer: 07/2021

Die Gemeinde verzichtet auf die Zahlung von Kindergartengebühren für den gesamten Zeitraum von angeordneten Covid-Quarantänemaßnahmen. Das wurde auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Anfang Mai einstimmig beschlossen. Riethnordhausen geht damit über eine Gesetzesänderung des Landes hinaus, die eine Beitragsbefreiung nur für jene Kalendermonate vorsieht, in denen die Einrichtungen auf Anordnung mehr als 15 Tage geschlossen werden müssen. „Eigentlich sieht unsere Satzung keine Erstattung anteiliger Gebühren für Quarantänefälle vor“, sagte Bürgermeister Jürgen Hieber. Es sollen aber mit den Verzicht Ungerechtigkeiten ausgeschlossen werden. Die Kosten von rund 1.000 Euro werden aus den allgemeinen Haushaltsmitteln beglichen.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde der Kauf von rustikalen Bänken mit Rückenlehnen und Tischen für den Sportplatz. Der Rat genehmigte außerdem eine überplanmäßige Ausgabe von über 11.000 Euro. Diese Gelder müssen für Betriebskosten gezahlt werden, wenn Einwohner aus Riethnordhausen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ihre Kinder in Kitas von Nachbargemeinden betreuen zu lassen. Umgekehrt würde unser Ort Gelder erhalten, wenn in der hiesigen Kita auswärtige Kinder betreut werden.

Zugestimmt hat der Rat dem Vorhaben von Patrick Voigt, auf dem familieneigenen Grundstück in der Unteren Dorfstraße eine Gaststätte einzurichten. Ein entsprechender Bauantrag wurde von Herrn Voigt bereits bei den zuständigen Behörden eingereicht. Die Voigtsche Immobilie ist eines der ältesten und geschichtsträchtigsten Häuser von Riethnordhausen, in der sich über Jahrhunderte das Gasthaus „Zum Goldenen Lamm“ befand. Die Wiedereröffnung ist für 2023 geplant.

Ruhestörender Lärm

Der Bürgermeister informierte den Rat über Beschwerden von Einwohnern über ruhestörenden Lärm. Er machte auf die gesetzlichen Ruhezeiten aufmerksam. „Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wäre in vielen Fällen schon sehr geholfen“, appellierte er. In der mit der „schönen“ deutschen Bezeichnung „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt von 2011 sind die Ruhezeiten genau definiert, bei denen sich jeder so zu verhalten hat, dass andere nicht durch Geräusche belästigt werden. Das sind an Werktagen die Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe), von 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe) und von 22.00 bis 6.00 Uhr (Nachtruhe). Lautsprecher und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass Unbeteiligte nicht gestört werden. An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher ruhestörender Lärm zu unterlassen. Der Bürgermeister bittet in diesem Zusammenhang auch die Vorstände der Kleingartenvereine, ihre Mitglieder mit den Paragrafen 20 der Verordnung vertraut zu machen.

Gasversorgung

Im Mai werden durch Vertreter des Gemeinderates und von interessierten Bürgern jene Haushalte aufgesucht, die sich nicht an der Umfrage zur zentralen Gasversorgung im Ort geäußert haben. Dabei soll noch einmal darüber informiert werden, dass es sich jetzt lediglich um eine Interessenbekundung und nicht um einen Vertrag handele. Der Gasversorger würde nämlich nur dann zum Beispiel auf einer Einwohnerversammlung über Details Aussagen treffen, wenn mehr als die Hälfte der Haushalte einen Anschluss wünschen. Diese Zahl ist bei der kürzlichen Umfrage nicht erreicht worden.