• Amtsblatt Nummer: 12/2021

Die Gemeinden Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben sind als eine gemeinsame Region in das Förderkonzept des Landes zur Dorfentwicklung aufgenommen worden. Informationen dazu wurden Anfang Oktober auf einer gemeinsamen Bürgerversammlung im Gemeinschaftshaus von Nurzen vermittelt.

Katja Schneevoigt von der Thüringer Landgesellschaft erläuterte Einzelheiten zu dem Projekt und beantwortete Fragen der Teilnehmer. Es besteht mit dem Programm die Möglichkeit, Fördergelder für Investitionen an ortsprägenden Gebäuden und an der dörflichen Infrastruktur zu bekommen, sagte sie. Damit können zum Beispiel Maßnahmen zur Renaturierung oder für erneuerbare Energien, für eine Dachsanierung, für neue Fenster oder Fassaden gemeint sein.

Riethnordhausen hat zum Beispiel sechs kommunale und drei private Vorhaben formuliert. Haßleben möchte die Neugestaltung des Platzes an der Kirche gefördert haben. Antragsberechtigt sind die Kommunen, Privatpersonen, Vereine und auch Unternehmen, sagte Schneevoigt. Dabei werden private Vorhaben mit maximal 15.000,00 Euro unterstützt. Die Fördermittel werden aber nur dann bewilligt, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die vier Gemeinden sind für den Zeitraum von 2022 bis 2026 Förderschwerpunkt und anschließend gibt es noch für zwei Jahre Verpflichtungsermächtigungen. Die erste Terminfrist für die Abgabe von Anträgen ist der 15. Januar 2022. Die Thüringer Landgesellschaft bietet Hilfe bei der Ausarbeitung der Anträge an und begleitet die gesamte Angelegenheit dann bis zur Abrechnung kostenfrei, so Schneevoigt. Informationen zum Förderkonzept können die Einwohner der vier Gemeinden in ihren jeweiligen Gemeindeverwaltungen bekommen.